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Rechtsschutzversicherung

Immer wieder kann es zu einem Rechtsstreit kommen. Die finanziellen Folgen (Anwalts- und Verfahrenskosten) lassen sich mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken. Ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist, kommt sehr auf Ihren individuellen Fall an. Es gibt sehr viele gute Angebote und der Preisunterschied macht bis mehrere 100 Euro im Jahr aus. Eine Versicherung ist dann gut, wenn sie in möglichst vielen Lebenslagen hilft. Urheberrechtsverletzungen sind von der Rechtsschutzvewrsicherung meist ausgeschlossen.

Folgende Bereiche gibt es:
Verkehrsrechtschutz
Privatrechtschutz
Berufsrechtschutz
Rechtsschutz für Wohn- und Gründstückseigentümer sowie Mieter
Mietrechtschutz

Anwalt-Hotline: Diese telefonischer Rechtsrat kann sofort in Anspruch genommen werden. Oftmals wird durch die Beratung ein Schadensfall vermieden.
Selbstbeteiligung: Durch eine Selbstbeteiligung (z.B. 165 Euro, 350 Euro) lässt sich der jährliche Beitrag mindern. Es sollte jedoch einen Betrag wählen, der aus eigener Tasche gut bezahlt werden kann.
Wartezeit: Meist sind 3 Monate zu warten, bevor ein Rechtsproblem gemeldet werden kann. Wenn der Ursprung vor dem Abschluss liegt, zahlt sie Versicherung nicht.
Persönliche Änderungen melden: Bei Heirat, Bezug einer gemeinsamen Wohnung oder Geburt von Kinder muss der Tarif entsprechend angepasst werden. Z.B. wenn von einem Single-Tarif in den Familien-Tarif gestuft wird, ist auch gewährleistet, dass alle Familienangehörige mit eingeschlossen sind.
Scheidung: Auch ein Aus einer Beziehung oder Ehe hat Auswirkungen auf die Versicherung und muss gemeldet werden.
Auslandsaufenthalt: Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen im Ausland werden übernommen, wenn dies im Vertrag Bestandteil ist. Urlaube sind in der Regel abgedeckt. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte dies zuvor geklärt werden.
Mediation: Viele Rechtsschutzversicherer zahlen inzwischen auch bei Mediation. Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren bringt Vorteile für beide Parteien. Eine geglückte Mediation schafft langfristig Frieden, auf beiden Seiten. Bei gerichtliche Auseinandersetzungen können die Kosten schnell explodieren.
Damit eine Mediation durchgeführt werden kann, ist Kompromissbereitschaft und Einigungswille beider Parteien zwingend notwendig. Ziel ist es, in nur wenigen Gesprächsterminen gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten, die für alle Parteien akzeptabel ist und auch eingehalten werden kann. Es wird an einer Win-Win-Situation gearbeitet. Gewinner und Verlierer gibt es hier nicht wie im gerichtlichen Verfahren. Der Vermittler, Mediator genannt, muss neutral zu beiden Streitparteien eingestellt sein.

Checkliste nach Schadensfall

Artikel Stand 2014





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