Anzeige



KFZ- / Autoversicherung

Für versicherungspflichtige Fahrzeuge ist mindestens eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben!
Versicherungspflichtig sind motorisierte Fahrzeuge, vom Moped bis zum Schwerlaster.

Die Beitragshöhe von vielen Faktoren ab. Die Hauptfaktoren sind:
- Art des Fahrzeuges
- Motorleistung
- Zulassungsort (Regional- und Typklasse)
- Fahrstil (wer keine Unfälle hat zahlt weniger - Schadensfreiheitsklasse)
- Besitzdauer des Führerscheins
- ob das Auto nachts in einer Garage oder im Freien steht
- Beruf des Versicherungsnehmers
- Jährliche Fahrleistung
- Eigentum von Immobilien
- Alter des jüngsten Fahrzeugnutzers
- Zahl der berechtigen Fahrer
- Selbstbeteiligung (meist 150, 250 oder 500 Euro)

Begleitetes Fahren (Führerschein mit 17):
Seit dem 01.01.2011 wurde für die Klassen B und BE das Mindestalter auf 17 Jahre für den Führerscheinerwerb gesenkt. Das heißt, dass bis zum 18. Geburtstag der Pkw nur in Begleitung einer erwachsenen Person gefahren werden darf, welche in die Prüfbescheinigung eingetragen ist. Diese Prüfbescheinigung gilt in Deutschland als Führerscheinersatz und ist immer mitzuführen. Bei Fahrten nach Österreich wird diese Prüfbescheinigung ebenfalls anerkannt. In anderen Ländern gilt nur der "richtige Führerschein".

Es gibt folgende Arten der KFZ-Versicherung:

Haftpflichtversicherung:
Ist für jeden Kfz-Halter Pflicht. Zahlt im Schadensfall den Schaden des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, erfüllt so also auch eine Rechtsschutzfunktion.

Teilkaskoversicherung:
Schützt zusätzlich zur Haftpflicht in erster Linie vor Diebstahl, Brand, Wildschäden. Die Versicherungs­beiträge werden oft im Verhältnis zum Rest­wert des Autos nach einigen Jahren zu teuer.

Vollkaskoversicherung:
Für Besitzer neuer Fahr­zeuge. Enthält den Teilkaskoschutz und deckt auch alle dort nicht abgesicherten Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Verkehrrechtschutz:
Für jeden Kfz-Halter und Autofahrer sinnvoll. Oft wird dieser Schutz schon gegen einen geringen Betrag in der Kfz-Versicherung angeboten.

Die zu zahlenden Beiträge werden im Laufe der Jahre weniger, wenn keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wird, d.h. kein Unfall gemacht wurde. Andererseits können die Versicherungsbeiträge im Falle einer Leistung dramatisch ansteigen. Daher sollte man bei kleineren Schäden genau durchrechnen, ob man die Versicherung in Anspruch nehmen will.

Artikel Stand 2014





Anzeige