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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert, ob bei der Arbeit, im Straßenverkehr, zu Hause oder in der Freizeit. Diese Versicherung zahlt im Falle einer durch einen Unfall (aber nicht durch Krankheit) verursachten vollen Invalidität die vorher vereinbarte Versicherungssumme, wenn Sie dadurch einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden.
Eine private Unfallversicherung ist besonders wichtig für all diejenigen Personengruppen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (z. B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder, Rentner). Wer jedoch eine Berufsunfähigkeitspolice abschließen kann, ist damit meist besser bedient.

Für Senioren, vor allem wenn sie alleine leben und nach einem Unfall niemanden haben der sich um sie kümmern kann, ist eine Seniorenunfall-Versicherung ratsam.
Sehr wichtig ist es, eine Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche abzuschließen, falls sie noch keine Kinder­invaliditäts­versicherung haben. Schon ein Sturz von einem Klettergerüst kann teure Rehabilitationsmaßnahmen nach sich ziehen.

Mit einer Unfallversicherung lassen sich folgende Risiken abdecken: Wer auf den privaten Unfallschutz aus Kostengründen verzichten möchte, sollte wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung keinesfalls ausreichend ist bei Unfällen. Sie bietet nur während der Arbeitszeit Schutz, aber in der Freizeit - und hier passieren die meisten Unfälle - nicht. Den wiederum bietet nur eine private Police.
Tipp: Eine Beitrags-Dynamik oder andere Extras, wie z.B. Unfalltagegeld, Genesungsgeld und Krankenhaustagegeld, verteuern die Policen unnötig. Lieber auf eine ausreichend hohe Invaliditätssumme achten (mind. 200.000 Euro, auch für junge Menschen und Hausfrauen/Hausmänner).

Unfallrentenversicherung
Sie zahlt dem Versicherten eine monatliche Rente bis ans Lebensende, wenn durch einen Unfall ein gravierender Gesundheitsschaden von mehr als 50 % bleibt. Darunter bekommt der Versicherte nichts.
Dies ist eine andere Form der Invaliditätsabsicherung. Bei der Unfallversicherung wird im Falle eines Unfalls ein Betrag einmalig ausgezahlt, danach wird z. B. das verletzte Knie oder das entsprechende andere Körperteil aus den Leistungen ausgeschlossen.
Bei einer Unfallrente dagegen wird bei Invalidität durch einen Unfall die Zahlung einer monatlichen Rente vereinbart.
Ob Sie die Versicherungen getrennt bei verschiedenen Gesellschaften oder eine Kombination aus Unfallversicherung und Unfallrentenversicherung abschließen ist egal.

Artikel Stand 2014





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