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Handy-Versicherung

Dies ist eine zumeist überflüssiger Vertrag, da es sich um eine Sachversicherung handelt, die nur leistet, wenn das Handy, z.B. durch Bedienungsfehler oder Sturz kaputt geht. Wird das Handy aber vergessen oder liegengelassen, dann ist dies nicht mitversichert.

Entwendet ein Dieb das Handy aus der Handtasche, so ist ein Nachweis dafür schwer möglich. Die Versicherung zahlt hier aber nur, wenn der Diebstahl nachgewiesen werden kann.

Artikel Stand 2006





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