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Reisegepäckversicherung

Mit dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist noch lange nicht jeder Gepäckverlust oder Diebstahl abgesichert. Oft gibt es im Schadensfall gar kein Geld oder weniger als erwartet.

Denn Wertsachen sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert. Daneben gelten für die Aufbewahrung und das Tragen von Wertgegenständen besondere Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse beim Kleingedruckten, d. h. bei Nichtbefolgen wird oft nicht gezahlt.

Am besten ist, Sie klemmen ihr Reisegepäck zwischen die Beine und haben stets ein Auge darauf. Bei Diebstahl wird sonst kein Cent bezahlt, da fahrlässig gehandelt wurde. Wertgegenstände sollen stets mitgeführt werden, auch zum Gang auf die Toilette. Im Urlaub soll der Tourist keinen Schmuck tragen oder den Fotoapparat nicht über die Schulter hängen. All dies ist in den Augen der Versicherung grob fahrlässig.

Von daher ist von einer Reisegepäckversicherung eher abzuraten. Die Hausratversicherung übernimmt oft einen Teil des Risikos. Deshalb ist immer das Bedingungswerk gut durchzulesen.

Artikel Stand 2014





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