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Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung versichert alle Insassen in einem bestimmten versicherten Fahrzeug. Der Fahrzeughalter muss aber, um das Fahrzeug zulassen zu können, sowieso zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese Versicherung deckt schon praktisch alle Ansprüche der Fahrzuginsassen gegen den Fahrer oder Fahrzeughalter ab.

Die Insassenunfallversicherung ist daher meist überflüssig, da die Insassen im Fahrzeug bei einem Unfall Ihre Ansprüche gegen die Autohaftpflicht des Fahrers oder Fahrzeughalters geltend machen können.

Bei einem selbstverschuldetem Unfall erhält der Fahrer keine Leistungen aus der KFZ-Versicherung, sondern nur von seiner eigenen Krankenversicherung. Es sind aber bei einem selbstverschuldetem Unfall Mit- und Beifahrer über die vom Fahrer abgeschlossene KFZ-Haftpflichtversicherung geschützt. Nur bei einem fremdverschuldetem Unfall kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallopfers für alle Unfallopfer auf.

Jedoch sind Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, nicht versichert. Ist der Fahrer aber kranken- und unfallversichert, besser noch berufsunfähigkeitsversichert, dann braucht er auf jeden Fall keine Insassenunfallversicherung.

Eine private Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf jeden Fall vorzuziehen, da hier die Leistungen viel weiter gehen und auch die Versicherungssumme höher ist.

Artikel Stand 2014





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