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Private Haftpflichtversicherung

Dies ist eine der wichtigsten Versicherungen. Zu einer Privathaftpflichtversicherung wird dringend geraten!

Für Schadensfälle, die im täglichen Leben passieren können bzw. deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Für das Benützen von Kraftfahrzeugen ist jedoch eine eigene KFZ-Versicherung vorgeschrieben.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Sie in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden, wenn Sie Schäden verursachen. Auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. Wenn Sie einen Moment unachtsam sind und z. B. als Fußgänger einen Unfall verursachen, bei dem jemand zu Schaden kommt, kann dies sehr teuer werden. Es handelt sich um ein nicht zu kalkulierendes Risiko.

Eine Pflicht zur Haftung kann katastrophale Folgen haben, denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und, bis zur Pfändungsfreigrenze, auch mit Ihrem Einkommen - unter Umständen ein Leben lang. Selbst Ihre Erben können herangezogen werden. Die Leistung der Haftpflichtversicherung besteht darin, bei berechtigten Ansprüchen entsprechende Schadenersatzzahlungen zu erbringen, andererseits aber auch unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Die Versicherungssumme eines solchen Vertrages sollte mindestens 3, besser jedoch 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Durch eine Selbstbeteiligung können Sie Ihre Prämien, die Sie zu bezahlen haben, reduzieren. Hier ist ein Beitragsvergleich wichtig.
Familienangehörige sind automatisch mitversichert. Mitversichert sind auch minderjährigen Kinder und unverheiratete volljährigen Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung (auch dann, wenn diese in einem anderen Ort leben). Auch Partner einer ehe-ähnlichen Gemeinschaft können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden. Dies muss jedoch der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

Eine private Haftpflichtversicherung bietet keinen Schutz bei:
Bei Mietsachschäden besteht kein Schutz bei:
Mitversichert sind meist, sofern Sie Mieter sind, sog. Mietsachschäden. Das kostet keinen Aufschlag auf den Beitrag. Fällt Ihnen z.B. der Rasierapparat in das Waschbecken und schlägt dieses an, haftet der Versicherer dafür.

Es gibt jedoch auch bestimmte Bereiche, die als Zusatzpaket durch einen zusätzlichen Beitrag mitversichert oder nur extra versichert abgedeckt werden. Deshalb sollte dies jeder ganz genau für sich prüfen, um nicht im Schadensfall auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben.
Diese Bereiche sind:
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt (Elternbeirat, Sportverein, ...) braucht einen Versicherungsschutz, der diese Leistung ausdrücklich miteinschließt. Denn das Ehrenamt ist keine private Tätigkeit. Ebenso sind öffentliche und hoheitliche Ehreämter nicht automatisch mitversichert (Betriebsrat, Laienrichter, Freiwillige Feuerwehr, Bürgermeister, ...)
Schlüsselschäden
Der Verlust von Schlüsseln (fremd, privat oder ehrenamtlich) ist nur versichert, wenn dies angeboten wird. Die Höhe der Erstattung ist meist begrenzt. Jedoch wird vorrausgesetzt, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist.
Nebenberufliche Tätigkeiten
Wie z.B. die entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder, muss extra abgesichert werden, wenn mit diesen Tätigkeiten nachhaltigen Gewinn erzielt wird.
Für bestimmte Risiken wie Wassersport, Tierhaltung, Jagd etc. gibt es Spezialpolicen.


Artikel Stand 2014





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