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Wohngebäudeversicherung

Diese schützt ein Haus gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm und zahlt die Reparaturkosten z. B. für Heizungsanlagen, Hauselektrik, Rohrleitungen und Regenrinnen oder, im Extremfall, die Wiederaufbaukosten.

Dem eigenen Haus oder Wohnung können Sturm, Feuer oder ein Wasserrohbruch deutlich zusetzen. Wenn z.B. Dauerregen den Keller überflutet und dabei Wände und Inventar beschädigt oder Sturmböen Dächer abdecken, ist die Schadensregulierung in der Regel ein Fall für die Versicherung.

Sturm- und Überschwemmungsschäden müssen der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden. Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Gefahrenquellen dürfen jedoch beseitigt werden. Bei der Schadensmeldung müssen die Angaben wahrheitsgetreu angegeben werden. Im Zweifel hilft die Nachfrage beim Versicherer, wie sich Betroffene verhalten sollen.

Bei einer Wohngebäudeversicherung ist die Zusatzversicherung Elementarversicherung sehr wichtig im Falle von Überschwemmung. Denn nur dann sind dadurch entstandene Schäden abgedeckt. Meist ist jedoch nur mit einer Selbstbeteiligung von 10% der Schadenssumme, die aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Ausnahme: Haushaltsversicherungen, die zu DDR-Zeiten in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, gewähren den Schutz gegen Elementarschäden noch. Existiert eine solche Versicherung unverändert, sind die Versicherungsnehmer auch gegen Elementarschäden versichert.
Es gibt noch die verbundene Wohngebäudeversicherung. Diese beinhaltet in einem Vertrag drei Versicherungen: die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung (mit Hagel).
In immer mehr Bundesländern ist seit 2012 Pflicht, einen Rauchmelder zu installieren. Wenn dies nicht getan wurde, können Versicherungsnehmer auf einen Teil des Schadens sitzen bleiben.
Feuerversicherung: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
Leitungswasserversicherung: Leitungswasser, Frost- und sonstige Bruchschäden
Sturmversicherung: Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel

Artikel Stand 2014





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